Der neue Senat und die Gesamtschule

Begriffe, die häufig benutzt und in den Vordergrund gestellt werden, können so etwas wie Signaturen sein; auch für die bildungspolitischen Ziele von Senatorinnen und Senatoren. Mit Frau Senatorin Raab verbinden sich Begriffe wie Integration, verlässliche Grundschule, empirische Wende / Evaluation. Mit Senator Lange scheinen eher Begriffe wie Profilierung im Sinne von Abgrenzung, Standardisierung / Kontrolle und Wettbewerb an Bedeutung zu gewinnen. Vielleicht ist es aber auch zu früh, schon nach wenigen Monaten eine Signatur vergeben zu wollen. Doch aus der Koalitionsvereinbarung, den Maßnahmen, die angekündigt und den Entscheidungen, die bereits getroffen worden sind, lassen sich Tendenzen ablesen. Besondere Erwartungen scheint der neue Senator mit der Förderung des Wettbewerbs in jeglicher Form zu verbinden. Das liegt nahe für eine Persönlichkeit, die neu zur Politik und zu den Liberalen gestoßen ist. Wirklich entschieden worden ist bisher lediglich, die Schulzeit bis zum Abitur für Gymnasien und kooperative Gesamtschulen auf 12 Jahre zu verkürzen und die Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen aufzuheben. Letzteres soll im Schuljahr 2002/2003 allerdings noch moderat gehandhabt werden. Beide Entscheidungen sind kurz nach dem Amtsantritt gefällt worden, keineswegs behutsam und im Dialog mit den Betroffenen, wie der Senator in öffentlichen Veranstaltungen gerne betont. Hier sollten wohl Zeichen gesetzt werden.

Die Aufhebung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen trägt alle Zeichen einer liberalen Bildungspolitik: Vermeintlich unnötige bürokratische Fesseln werden abgestreift, die Freiheitsrechte der Bürger in der Form der Wahlfreiheit der Eltern werden erweitert und der Wettbewerb unter den Grundschulen ermöglicht, der nach den Gesetzen des Marktes Kräfte freisetzen wird, die die Grundschulen verbessern und attraktiver machen sollen. Die Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen, die auch in diesem Zusammenhang in der Koalitionsvereinbarung steht, wird dadurch erhöht, dass die Eltern die Grundschule für ihr Kind aussuchen können, die das am besten leistet. Und sicher meinen die Initiatoren damit auch eine notwendige Konsequenz aus den Ergebnissen der PISA-Studie zu ziehen. Wie das alles zusammengehen soll und wie mit dieser Maßnahme die Leistungsfähigkeit aller Grundschulen unserer Stadt gefördert werden kann, bleibt dem Betrachter vorerst noch verborgen.

Es ist eher zu befürchten, dass sich die Schere zwischen den Grundschulen noch weiter öffnen wird. Die Untersuchungen zur Lernausgangslage der 5. Klassen in Hamburg hat ergeben, dass die Lernergebnisse der Grundschulen erheblich voneinander abweichen, und zwar soweit, dass "zwischen den schwächsten Schülerinnen und Schülern in den leistungsstärksten Klassen und den besten Schülerinnen und Schülern in den leistungsschwächsten Klassen kaum noch Überschneidungen bestehen". Das hat benennbare sozioökonomische und soziokulturelle Gründe, die kein Grundschulkollegium durch Steigerung seiner Leistungsbereitschaft nach Aufhebung der Schuleinzugsbereiche überwinden kann. Auch die Veröffentlichung einer Ranking-Liste, wie sie von der ins Auge gefassten "Stiftung Schultest" erstellt werden könnte, wird da nicht weiterhelfen. Hier wird aus ideologischen Gründen ein Wettbewerb inszeniert, der weder pädagogische Kräfte freisetzt noch einen Beitrag zur Chancengleichheit leistet.

Vielleicht regelt sich das ganze Problem auch durch die begrenzten Raumkapazitäten der Grundschulen, denn Zubauten an einigen und Leerstände an den anderen Standorten sind sicher nicht beabsichtigt. Soviel kann die Freiheit angesichts der Haushaltslage nun auch nicht Wert sein.

Die Verkürzung der Schulzeit und die Profilierung der Schulformen, wie sie in Hamburg angegangen werden, signalisieren einen grundlegenden Kurswechsel der Bildungspolitik. Seit der SPD/FDP-Koalition Anfang der 70er Jahre war mit wechselnder Intensität daran gearbeitet worden, dass die Schulformen in der Sekundarstufe I sich nicht naturwüchsig auseinander entwickelten, sondern hinsichtlich der Bildungs- und Lehrpläne, der Stundentafeln, der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und auch der finanziellen Ausstattungen – wie die Gesamtschulen in mehreren Schüben schmerzlich erfahren mussten – in Sichtweite beieinander blieben. Da gab es Rückschläge, wie z.B. die Festlegung im Schulgesetz, dass die Bildungspläne nach Schulformen getrennt zu entwickeln seien, aber es blieb die Vorgabe, dass die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen in ihnen angemessen zu berücksichtigen sei. Das alles muss jetzt zwangsläufig verloren gehen. Das Gymnasium, das in seiner Sekundarstufe I auf fünf Jahre verkürzt und dessen Schülergrundstunden erheblich erhöht werden, ist mit den anderen Schulformen nicht mehr kompatibel. Hinzu kommt, dass die Beobachtungsstufe, die letzte dem Namen nach organisatorische Gemeinsamkeit des gegliederten Schulwesens, faktisch dadurch aufgehoben wird, dass Schüler und Schülerinnen, die ohne Gymnasialempfehlung für ein Gymnasium angemeldet werden, bereits nach Klasse 5 von demselben wieder verwiesen werden können und auch beim Übergang von Klasse 6 nach 7 strengere Maßstäbe angelegt werden sollen. Dass die Lehrpläne nicht mehr vergleichbar sein werden, ist eine weitere Folge. Der Auslesedruck wird verstärkt werden. So sehr der Senator auch versucht, seine bildungspolitischen Weichenstellungen als Konsequenz der PISA-Untersuchung darzustellen, für diese strukturelle Umgestaltung des Gymnasiums ist das nun nicht mehr möglich. Frühe Festlegung auf nur einen Bildungsgang und verschärfte Auslese passen weder zu TIMSS noch zu PISA. Ebenso wenig lässt sich die beabsichtigte Abkoppelung der Hauptschule von der Realschule mit PISA rechtfertigen, die in der Koalitionsvereinbarung mit der Formulierung angekündigt wird, dass für die Hauptschule "praxisorientierte Bildungspläne" entwickelt werden sollen.

Eine solche verstärkte Abgrenzung der Schulformen voneinander widerspricht nicht nur den Ergebnissen von PISA, sondern auch den speziell für Hamburg interessanten Ergebnissen von LAU 9. Im Forschungsbericht (S. 77) heißt es dazu: "Ausweislich der hohen Überschneidungsbereiche zwischen den Schulformen bzw. den Kursniveaus gibt es zu Beginn der Klassenstufe 9 theoretisch (Hervorhebung vom Verf.) ein beträchtliches Maß an Durchlässigkeit zwischen den Schulformen bzw. Kursniveaus." Diese Erkenntnis hatten schon die Forschungsberichte zu LAU 5 und LAU 7 geliefert, die der SPD/GAL-Senat kommentarlos zur Kenntnis genommen hatte. Das reicht jetzt nicht mehr. Es muss befürchtet werden, dass als Folge der Politik der weiteren Abgrenzung der Schulformen künftig wesentlich weniger Schülerinnen und Schüler zu qualifizierten Abschlüssen – insbesondere zum Abitur – geführt werden können. Hamburg drohen bayerische Verhältnisse, zumal Bayern dem Senat ja auch für andere Politikfelder als vorbildlich gilt.

Rudolf Lange, Hamburger Senator für Bildung und Sport

Die Bildungspolitik des neuen Senats ist nicht nur rückschrittlich im Hinblick auf die Bemühungen, schrittweise der einen Schule für alle Kinder näher zu kommen, sondern sie bedroht auch die Gesamtschule direkt. Die Umsetzung der Aussage in der Koalitionsvereinbarung, das Abitur nach 12 Jahren generell einzuführen, und der Beschluss der bildungspolitischen Sprecher, dies auch für die Gesamtschule gelten zu lassen, hätte die integrierte Gesamtschule in ihrem Kern getroffen. Es hätte bedeutet, die integrative Arbeit an den Gesamtschulen sehr bald nach Beginn der Sekundarstufe I aufgeben zu müssen, um die potenziellen Abiturienten aus den Klassen heraus zu lösen und mit erhöhter Stundenzahl ein Jahr eher als die übrigen Schülerinnen und Schüler zu ihrem Abschluss der Sekundarstufe I zu führen. Der weitgehend gemeinsame Bildungsgang für alle hätte aufgegeben werden müssen, da die erforderlichen zusätzlichen Stunden aus finanziellen Gründen nur für die künftigen Abiturientinnen bereit gestellt werden sollten. Diese beabsichtigte Auflösung der Gesamtschule ist verhindert worden dank der intensiven Politikberatung durch das Fachamt und dank der politischen Einsicht der Verantwortlichen, dass der Senat es sich gar nicht leisten kann, die 30% der Eltern, die Kinder in der Gesamtschule haben, derart zu verprellen

Der organisatorische Rahmen, der es der Gesamtschule ermöglicht, ihren integrativen Bildungsauftrag weiter zu verfolgen, ist damit gesichert. Nicht gesichert ist aber, dass die Gesamtschule auch in Zukunft die Ausstattung erhält, die zur Erfüllung dieses anspruchsvollen Bildungsauftrages erforderlich ist. Noch immer ist – wie schon in der Koalitionsvereinbarung – von einer angeblichen Bevorzugung der Gesamtschule die Rede, die es abzubauen gelte. Dieser Angriff zielt in gleicher Weise auf die Substanz der Gesamtschule. Die Aussage in der Koalitionsvereinbarung, dass H/R-Schulen und Gesamtschulen in der Ausstattung "gleichgestellt" werden sollen, verkennt, dass im Bildungsgang der Gesamtschule nicht nur die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule, sondern gleichzeitig auch der Bildungsgang des Gymnasiums integriert ist. Während die Schulformen des gegliederten Schulwesens ihre Schüler und Schülerinnen jeweils nur zu einem Abschluss zu führen haben, muss die Gesamtschule den Zugang zu allen Abschlüssen in der Sekundarstufe I offen halten. Sie verzichtet dabei auf das Sitzenbleiben und beschränkt die Wiederholungsmöglichkeiten; allein damit erreicht sie, dass ihre Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I im Mittel ein halbes Jahr jünger sind als die Schülerinnen und Schüler im gegliederten Schulwesen.

Während im gegliederten Schulwesen mit der Abgrenzung pädagogisch-organisatorische Probleme ein Stück weit vereinfacht werden, muss die Gesamtschule ihre gewollt heterogene Schülerschaft integrieren und durch verschiedene Formen der Leistungs- und Interessen- differenzierung die Durchlässigkeit für alle immer wieder ermöglichen. Das ist ohne eine aufgabenangemessene Ausstattung nicht zu machen.

Bei den Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre sind die Gesamtschulen immer wieder überproportional herangezogen worden. Zuletzt im Schuljahr 2000/2001 als einzige Schulform mit 118 Stellen, obwohl ein Gutachten des Deutschen Instituts für internationale pädagogische Forschung für das voraufgegangene Schuljahr dem Bemessungssystem, das der Zuweisung von Personalmitteln in der Sekundarstufe I zugrunde liegt, ein hohes Maß an Ausstattungsgerechtigkeit zwischen den Schulformen bestätigt hatte. Wer den Wettbewerb will, muss ihn als fairen Wettbewerb wollen.


"Ich bin kein Gegner der integrierten Gesamtschule."

Im Hamburger Abendblatt wird Senator Lange mit den Worten zitiert: "Ich bin kein Gegner der integrierten Gesamtschule". Das lässt hoffen, dass die Besonderheit der Gesamtschulen nicht nur bei der Frage der Schulzeitverkürzung berücksichtigt wird, sondern auch hinsichtlich der finanziellen Ausstattung, so dass es der Gesamtschule auch in der Zukunft möglich sein wird, ihrem anspruchsvollen Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden.

Jürgen Riekmann

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