Manche durchschlagende Wirkung
Stellungnahmen zur Schulgesetz-Novelle
Der Entwurf zur Novellierung des Schulgesetzes war im September vergangenen Jahres der Öffentlichkeit mit dem ausdrücklichen Hinweis des Senators vorgestellt worden, dass er nach "intensiver Arbeit in der BBS entstanden" sei und in allen "wesentlichen Punkten von den schulpolitischen Sprechern der Regierungskoalition mitgetragen" werde. Das schien dem Ganzen schon etwas Abschließendes zu geben. Eine breite öffentliche Diskussion, wie sie vor der Verabschiedung des Schulgesetzes 1997 stattgefunden hatte, war ohnehin nicht vorgesehen. Der Novellierungsentwurf war lediglich den Kammern und dem Landesschulbeirat zur Beratung zugeleitet worden; die Schulen durften sich aus dem Internet bedienen. Stellungnahmen wurden von ihnen nicht erwartet.

Trotzdem hat es eine Entwicklung gegeben. Die Vorlage, der die Deputation am 29. Januar 2003 mehrheitlich zugestimmt hat, ist gegenüber der ursprünglichen in einzelnen Punkten deutlich verändert worden. Diese Veränderungen sind anscheinend in den Text eingearbeitet worden, ohne mit den schulpolitischen Sprechern der Koalition abgesprochen worden zu sein. Wolfgang Drews, der schulpolitische Sprecher der CDU, wird am 16.01.2003 im Hamburger Abendblatt mit den Worten zitiert: "Ich bin überrascht, dass das neue Knipper-Modell jetzt an die Stelle des alten Knipper-Modells tritt"; gleichzeitig meldet er Diskussionsbedarf an. Dass auch er in diesem Zusammenhang den Senator nicht erwähnt, fällt ihm schon gar nicht mehr auf. Entscheidendes bewirkt haben in einzelnen Punkten offensichtlich und erfreulicherweise die Stellungnahmen, die angeforderten und die nicht angeforderten, die veröffentlichten und die nicht veröffentlichten. Welche Stellungnahmen insgesamt vorliegen, weiß nur die Behördenleitung; eine Übersicht ist bisher nicht erstellt worden.
Einhellig wird in allen Stellungnahmen die Auflösung der Beobachtungsstufe der Haupt- und Realschule abgelehnt; von allen Kammern, von der GGG, der GEW und deutlich auch vom DL, der damit eine "hanseatische Tradition" verletzt sieht und befürchtet, dass die Hauptschulen "dann nur noch sozialpädagogisch orientierte Schulen werden". Diesen Voten folgt der 2. Entwurf der BBS; die Einrichtung von getrennten 5. und 6. Klassen "soll zunächst als Schulversuch erprobt werden".
Vergleichbar einhellig sind auch die Stellungnahmen zu den Integrativen Regelklassen. Die Lehrerkammer verweist auf den "großen gesellschaftlichen Konsens", von dem die IR-Klassen getragen werden, eindringlich stellen die Schulleiter der drei Schulen in Mümmelmannsberg dar, warum für ihren Stadtteil die IR-Klassen unerlässlich sind. Unterstützt werden diese Positionen von den Stellungnahmen, die grundsätzlich darauf verweisen, dass mit dem Entwurf eine Abkehr von dem Prinzip der Integration und eine Hinwendung zum Prinzip der Auslese vollzogen wird. Darauf verweisen vor allem die Stellungnahmen der Nordelbischen Kirche, der GEW, der ARGE ,der SchulleiterInnen der Gesamtschulen und auch die der Elternkammer: "Die EK legt großen Wert darauf, dass der Grundsatz der Integration erhalten bleibt." Lehrerkammer, Elternkammer, SPD und GEW treten auch dafür ein, die Integrierten Haupt- und Realschulen als Regelschulen in das Schulgesetz aufzunehmen. Das geschieht genauso wenig wie die Wiederaufnahme des Grundsatzes der Integration, aber der Paragraph, der sich mit der Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf befasst, wird grundlegend geändert.
Die für Hamburg neue Regelung, dass schulpflichtige Kinder auf Grund ihrer unzureichenden sprachlichen Entwicklung vom Schulbesuch zurückgestellt werden können sollen, wird von der GEW als "Skandal" bezeichnet, von der LehrerInnenkammer abgelehnt, von den SchulleiterInnen der Gesamtschulen kritisiert, da hier der Grundsatz, dass die Schule sich auf die
Kinder einzustellen hat und nicht umgekehrt, missachtet wird. Die Nordelbische Kirche fragt darüber hinaus, "warum es pädagogisch sinnvoll und der Sprachentwicklung förderlich sein soll, Kinder mit unzureichendem Sprachstand vom Schulbesuch zurückzustellen. Die Elternkammer hält Zurückstellungen in "wenigen begründeten Ausnahmefällen" für möglich.|
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Schulleiter: Du kannst nicht genug Deutsch,deswegen darfst du noch nicht zur Schule. Kind: Mitä tämä on suomeksi?* * Wie heißt das auf Finnisch? |
Die Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre bis zum Abitur wird nur in wenigen Stellungnahmen thematisiert und von keiner grundsätzlich in Frage gestellt, auch nicht von der SPD. Eltern- und Lehrerkammer stellen für ihre Zustimmung allerdings Bedingungen, die sie derzeit noch nicht erfüllt sehen; die EK will die Beobachtungsstufe am Gymnasium als zweijährige Einheit erhalten wissen. Einhellig wird der Erhalt der 11. Klasse der Fachoberschule gefordert, ohne dass es im zweiten Entwurf der BBS berücksichtigt wird, während die ARGE mit ihrer Forderung, den Gesamtschulabsolventen weiterhin den Zugang zum Aufbaugymnasium zu ermöglichen, Erfolg hat.
An der Abschaffung der Möglichkeit, in den Klassen 3 und 4 der Grundschule und der Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule Berichtszeugnisse zu erteilen, haben die zahlreichen übereinstimmenden Stellungnahmen der SchulleiterInnen der Gesamtschule, der GEW, der Kammern und der ARGE nichts zu ändern vermocht. Lediglich in allen integrativen Maßnahmen sollen ausnahmsweise auch über Klasse 3 hinaus Berichtszeugnisse möglich bleiben. Alles andere wäre auch zuviel verlangt, da Stoiber laut Regierungserklärung vom 29.01.2003 für die bayerischen Grundschulen Notenzeugnisse schon vor Klasse 3 einführen will.
Dass der Entwurf bereits im Grundsatz auf ein gleiches Bildungsziel verzichtet, wird nicht nur von Lehrer- und Elternkammer kritisch hervorgehoben, sondern auch von der Nordelbischen Kirche, der ARGE und den SchulleiterInnen der Gesamtschulen. Dabei geht es schon um die in den § 1 eingefügte Formulierung "Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung",
während es im Schulgesetz von 1997 schlicht heißt: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung..." Warum diese Einfügung vorgenommen wurde, wird auch in der dem Entwurf beigefügten Begründung nicht erläutert. Die Nordelbische Kirche befürchtet, dass diese Formulierung dazu missbraucht werden könnte, "das Recht auf umfassende Bildung auf das den Fähigkeiten und Neigungen vermeintlich Gemäße (wer auch immer das Recht hat dies zu definieren) zu reduzieren". ARGE und Elternkammer wollen zu den Fähigkeiten und Neigungen auch noch die Begabungen aufgezählt wissen, was die Sache aber auch nicht besser macht.
Lehrerkammer, ARGE und SchulleiterInnen der Gesamtschulen wenden sich dagegen, den Schulformen unterschiedliche Bildungsbegriffe zuzuordnen und die Bildungspläne und Stundentafeln streng nach Schulformen getrennt zu konzipieren, da so eine Abgrenzung der Schulformen forciert und die Durchlässigkeit im gegliederten Schulwesen noch weiter erschwert wird.
Eingehend setzen sich die GEW, die Nordelbische Kirche und die LehrerInnenkammer, aber auch die Elternkammer damit auseinander, dass die Berufsschule künftig nur noch "berufsbezogene und berufsübergreifende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten" vermitteln und ihr der Allgemeinbildungsauftrag genommen werden soll. "Bildung und Ausbildung von jungen Menschen dienen nicht nur der Qualifizierung für den Arbeitsmarkt, sondern sollen die künftigen Staatsbürger auch in die Lage versetzen, an der Kultur, in der sie leben, teilzunehmen", argumentiert die LehrerInnenkammer und die Kirche sieht die Religionsgespräche an den Berufsschulen gefährdet.
Die BBS bleibt bei ihrer Terminologie, sucht den Begriff "berufsübergreifende Kenntnisse" aber dadurch zu erläutern, dass sie in der Begründung die Fächer nennt, in denen diese Kenntnisse vermittelt werden.
Einen scheinbaren Erfolg haben die zahlreichen Stellungnahmen zu der im ersten Entwurf vorgesehenen Aufhebung der Lernmittelfreiheit errungen. Die Elternkammer hatte unmissverständlich erklärt, "dass schulische Bildung und die dazugehörigen Unterrichtsmittel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und nicht auf die Eltern verlagert werden dürfen". Entsprechend dieser Forderung hält der neue Entwurf an dem Grundsatz der Lernmittelfreiheit fest, ermöglicht es aber, von den Erziehungsberechtigten und den volljährigen SchülerInnen einen Eigenanteil zu erheben. Damit aber ist die Lernmittelfreiheit, die ja auch schon vorher durchlöchert war, de facto aufgehoben.

Die Gesamtschulen werden nur in wenigen Stellungnahmen berücksichtigt; dass die Oberstufe künftig nicht mehr regelhaft zur Gesamtschule gehören soll, ist für die SPD nur ein "Symbolpunkt" der BBS. ARGE und Elternkammer schlagen vor, zu dem bisherigen Text zurück zu kehren; lediglich die SchulleiterInnen der Gesamtschulen problematisieren die Veränderung im Hinblick auf mögliche Entwicklungen.
Zustimmende Äußerungen finden sich in den Stellungnahmen, soweit sie dem Verfasser vorliegen, fast gar nicht. In einer Anlage zur Deputationsvorlage stellt die BBS dar, welche Veränderungen sie gegenüber dem ersten Entwurf auf Grund von Stellungnahmen im Beratungsverfahren vorgenommen hat. Am häufigsten kam die Elternkammer mit ihren Vorschlägen zum Zuge, zweimal auch die SchülerInnenkammer, einmal der Landesschulbeirat, der seine Stellungnahme leider nicht veröffentlicht hat, und gar nicht die LehrerInnenkammer. Vielleicht verbirgt sie sich in den gelegentlich erwähnten diversen Stellungnahmen, die eine Veränderung herbeigeführt haben, so z.B. die, dass über Schulprogramme eine Schule auch künftig über die Einrichtung von Lernbereichen entscheiden kann. Wie dieser sind auch die anderen Punkte, die in diesem Zusammenhang benannt werden, von marginaler Bedeutung.
Angesichts der vielen offenen Punkte schlägt die Elternkammer der BBS vor, "eine Entscheidung über die Schulgesetznovelle zu verschieben und nach einer intensiven Diskussion über die Änderungsvorschläge und der Vorlage von ausgereiften Konzepten zu den Vorhaben neu anzusetzen". Dieser Vorschlag wird mit Sicherheit nicht übernommen werden.
Jürgen Riekmann
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