Eine Revision ist notwendig
Anmerkungen zum neuen Rahmenplan Englisch

Ausgangslage

Im Hamburger GGGinfo 3/2001 erschien mit einem Situationsbericht zur Lage des Englischunterrichts an Hamburger Gesamtschulen eine kritische Einschätzung zwischen positiven Erwartungen und dem im Schulalltag Realisierbaren. Damals war der Entwurf des Rahmenplans "Neuere Fremdsprachen" als Teil des Bildungsplans für die Sekundarstufe I der integrierten Gesamtschule zur Diskussion, Erörterung und "gegebenenfalls" Erprobung vorgelegt mit der Bitte, bis Ende Januar 2002 schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Als Planungshilfe erschienen gleichzeitig Beispiele für eine schulinterne Umsetzung des Rahmenplans.

Als besondere Akzente wurden seinerzeit benannt:

  • ein gemeinsamer Rahmenplan für alle Fremdsprachen,
  • die Vernetzung mit Aufgabengebieten und anderen Fächern,
  • die Orientierung an den Kompetenzbeschreibungen des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (Langenscheidt 2001) mit der Absicht, "die positive Einschätzung der Leistungen [zu] erleichtern und die Vergleichbarkeit [zu] erhöhen", und
  • die Betonung "eigenverantwortlicher und differenzierender Unterrichtsformen" sowie "eigenverantwortlichen Lernens".

Inzwischen wurde die Erprobung eines neuen Bildungsplans am 16. April 2003 von der Deputation der BBS beschlossen, und seit dem 1. August vorigen Jahres ist er "verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehung in der Sekundarstufe I".

Neuerungen und Veränderungen

Bei einem Vergleich des Entwurfs von 2001 und der jetzt gültigen Version des Rahmenplans fallen die folgenden Veränderungen besonders auf:

  1. Die Vorstellung eines Rahmenplans für alle Fremdsprachen wurde nicht beibehalten; jetzt liegt ein Rahmenplan speziell für Englisch vor.
  2. Der aktuelle Rahmenplan setzt deutliche Standards, die durch verbindliche Inhalte, Anforderungen und Beurteilungskriterien beschrieben werden.
  3. Es wird ausdrücklich zur Überprüfung der Zielerreichung aufgefordert.
  4. Die verbindlichen Inhalte des Unterrichts werden deutlich und ausführlich in der Form zweijähriger Stufenprofile beschrieben.
  5. Desgleichen werden die Anforderungen für die drei Stufen erkennbar in der Sprache des Referenzrahmens beschrieben, für die Jahrgangsstufen 8 und 10 differenziert als grundlegend und erweitert.
  6. Gesondert sind die Beurteilungskriterien dargestellt. Sie sind wörtlich aus dem Entwurf von 2001 übernommen.
  7. Ebenfalls unverändert wurden die Zielbeschreibung und die Darstellung der didaktischen Grundsätze übernommen.
  8. Wurde der Entwurf von 2001 noch von einer vierköpfigen Redaktionsgruppe erarbeitet (2 Gymnasial- und zwei Gesamtschulkolleginnen), bestand die Redaktion für den neuen Rahmenplan für die integrierte Gesamtschule aus drei Gymnasiallehrkräften, einer Haupt- und Realschulkollegin und der Fachreferentin, die an einer Gesamtschule tätig war.

Kritische Einschätzung

  • Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze sind überwiegend nicht neu. Viele aus der kommunikativen Didaktik abgeleitete Prinzipien werden seit Jahrzehnten transportiert, fanden aber nicht immer ihre unterrichtliche Realisierung. Dazu gehören die "dienende Funktion der Grammatik", die Handlungs- und Anwendungsorientierung mit dem Ziel der Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit, die Nutzung der Fremdsprache als Unterrichts- und Arbeitssprache, das ganzheitliche Lernkonzept, Methodenvielfalt, differenzierte Lernangebote sowie die Funktion des Lehrwerks als Hilfsmittel. Entsprechend wird deutlich gemacht, dass die "Leistungskontrollen so zu gestalten (sind), dass sie von Anfang an die Kommunikationsfähigkeit und den selbstständigen Umgang mit der Sprache fordern" und die "Überprüfung von Regelwissen und isolierten lexikalischen oder grammatischen Phänomenen" möglichst in informellen Tests vorgenommen wird. Die vorgeschriebenen Vergleichsarbeiten in den Jahrgängen 6, 8 und 10 sowie die ab dem nächsten Schuljahr verordneten zentralen Abschlussarbeiten sollen auf diesem Grundsatz fußen.

Begrüßenswert der deutliche Hinweis auf einen sensiblen Umgang mit Fehlern und die Forderung von Fehlertoleranz, sofern selbstverständlich die Verständlichkeit der Äußerungen gewährleistet ist.

  • Inhalte

Es ist neu, dass die Themenbereiche für die jeweils zusammengefassten zwei Jahrgangsstufen "verpflichtend" angeordnet sind mit einem deutlichen Schwergewicht auf Landeskunde: "Der Englischunterricht in der Sekundarstufe I vermittelt landeskundliche Kenntnisse, die sich an dem Erfahrungs- und Interessenhorizont der Schülerinnen und Schüler orientieren und in besonderem Maße geeignet sind, ihnen einen vielfältigen Zugang zur Gesellschaft des jeweiligen Ziellandes zu verschaffen." Wenn dieses Rahmenplankapitel mit einem solchen Satz eröffnet, stellt sich die Frage nach der Priorität der Kommunikationsfähigkeit, und auch in der Begrifflichkeit "Vermittlung" liegt ein gewisser Widerspruch zu den didaktischen Grundsätzen.

Die verpflichtenden Inhalte für die Jahrgangsstufe 7/8 und 9/10 bedürfen einer Revision, weil sie ausschließlich traditionelle landeskundliche Inhalte früherer Jahrzehnte fordern. Hier wird es schwierig zu begründen, inwieweit diese Themen "den eigenen lebensweltlichen Erfahrungen entsprechen". Gerade schwer motivierbare Schülerinnen und Schüler der Kurse II werden ihre Schwierigkeiten haben, sich auf diese Themen einzulassen. Vorstellbar ist eine inhaltliche Progression auf der Grundlage der wichtigen Themen unserer Zeit, ausgehend von der Lebenswelt unserer Schülerinnen und Schüler und dann die Grenze überschreitend.

Beispiele dafür sind die Frage des Umgangs mit Freizeit, Arbeit, das öffentliche/politische Leben, Geschichtlichkeit, Ernährung oder gesellschaftliches Zusammenleben.

Begrüßenswert ist die Forderung nach Einbeziehung eines Projektes und einer Lektüre beziehungsweise eines Theaterstücks oder Films.

Die Auflistung der Inhalte wirkt auf den ersten Blick sehr umfangreich. Sie bedarf einer gut koordinierten Planung unter Ausnutzung exemplarischer Vorgehensweisen. Ein Blick in die eingeführten Lehrwerke zeigt, dass nahezu alle geforderten Themen – wenn auch zum Teil "alibihaft" – anzutreffen sind.

Sehr unterschiedliche Auffassungen dürften zu den Aussagen zur Grammatik bestehen. Selbstverständlich muss "die Grammatik" gekonnt werden, das heißt, Sprache muss regelgerecht benutzt werden können.

Der Rahmenplan legt die "planmäßige Vermittlung" der Grammatik nahe; moderne Spracherwerbsforscher sprechen eher davon, dass im Unterricht die Aneignung der sprachlichen Mittel ermöglicht werden soll und zu gegebener Zeit eine Kognitivierung stattfindet.

Mit Sicherheit kann mit sprachlichen Erscheinungen im Unterricht umgegangen werden, ohne dass diese "eingeführt" oder "bewusst" gemacht worden sind. Die Auflistung der Strukturen im Rahmenplan ist recht umfassend und kann erschreckend sein, wenn daran die Erwartung geknüpft wird, dass die Lerner jeweils alles bewusst konstruieren können. Entscheidend ist allerdings, und daran muss das Ergebnis des Englischunterrichts gemessen werden und so sind die didaktischen Grundsätze und der Referenzrahmen zu verstehen, dass die Schülerinnen und Schüler die Sprachfunktionen erfüllen können, und dieses funktioniert durchaus auch lexikalisch oder durch ständige Anwendung im alltäglichen Unterricht: "Sachverhalte und Handlungen als gegenwärtig, vergangen und zukünftig darstellen", "Personen, Sachen, Tätigkeiten bezeichnen und beschreiben", "Mengen angeben", "Aufforderungen, Bitten, Wünsche äußern", "Informationen erfragen und weitergeben", "Vergleiche anstellen", Besitzverhältnisse darstellen", Sachverhalte als möglich darstellen, eine Annahme/Hypothese/Bedingung formulieren" und "Begründungen geben".

  • Anforderungen

Ein zeitgemäßer Rahmenplan für Fremdsprachen muss sich grundsätzlich am "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" des Europarats orientieren. Dieses geschieht deutlich und überzeugend im Kapitel 4 mit der Zielvorstellung A2+ (elementare Sprachverwendung) und B1 (selbstständige Sprachverwendung) für die grundlegenden beziehungsweise erweiterten Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 10.[1] Die normative Diktion und die klare Ausrichtung am zu erreichenden Können und Tun sind schnörkellos und wohltuend zu lesen.

Die am Ende der Sekundarstufe I in den fünf, einschließlich der endlich berücksichtigten wichtigen Fähigkeit der Sprachmittlung, geforderten Sprachfertigkeiten halte ich nach einem achtjährigen Englischunterricht auf der Grundlage der für den Unterricht geltenden didaktischen Grundsätze für erreichbar. Gleiches kann über die Aussagen zum Umgang mit Texten und den Lern- und Arbeitstechniken gesagt werden, bei denen es ganz besonders um selbstständigen Umgang mit der Sprache geht, was für die Lebensbewältigung europäischer Bürger im jetzt neuen Jahrhundert unumgänglich ist: Englisch ist neben Lesen, Schreiben, Rechnen, IT-Kenntnissen eine unverzichtbare Kulturtechnik!

Der in der Vergangenheit hohe Stellenwert der Grammatik und der sprachlichen Richtigkeit ist in dem vorliegenden Rahmenplan deutlich relativiert. Es wird grundsätzlich das Gelingen der kommunikativen Absichten prioritär zur sprachlichen Korrektheit gesehen, wie zum Beispiel "die Schülerinnen und Schüler machen zwar Fehler, aber es bleibt klar, was sie ausdrücken möchten" (erweiterte Anforderungen) oder "die Schülerinnen und Schüler können einfache Strukturen korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler, z.B. falsche Wortstellungen, trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten".

Überraschend und schwer nachvollziehbar ist die Forderung, "die Regeln der Zeichensetzung auch bei komplexen Sätzen weitgehend korrekt" beziehungsweise "sicher" anzuwenden.

  • Beurteilungskriterien

Die Beurteilungskriterien werden auf einer Seite sehr knapp und offen formuliert, was durchaus als Vorteil zu sehen ist. Zu vermissen ist allerdings eine Aussage über das absolute Minimum: wann handelt es sich um eine ausreichende sprachliche Leistung? Wenn beispielsweise formuliert wird, dass beim Schreiben das "maßgebliche Kriterium für die Verständlichkeit eines Textes … dessen orthografische, lexikalische und grammatische Korrektheit" ist, so fehlt der Bezugspunkt zur inhaltlichen Aussage: wie soll eine sprachlich fehlerhafte, inhaltlich aber durchaus verständliche Leistung bewertet werden?

Schlussbemerkung

Ich halte den vorgelegten Rahmenplan in seiner Grunddiktion auch im nationalen und internationalen Vergleich für insgesamt annehmbar. Die Anforderungen entsprechen grundsätzlich den im Referenzrahmen und auch in den "Bildungsstandards für die erste Fremdsprache für den Mittleren Schulabschluss" formulierten Forderungen, die konsequente Umsetzung der didaktischen Grundsätze lässt einen positiven Entwicklungsschub des Fremdsprachenunterrichts erhoffen, auch die Forderung nach angemessenen Leistungsüberprüfungen sollte als Chance gesehen werden. Hierzu gehört auch der Hinweis auf das Sprachenportfolio, das in diesen Wochen in der offiziell akkreditierten Hamburger Fassung an die Schulen ausgeliefert wird. Als bedenklich schätze ich die rigide Verpflichtung auf landeskundliche Inhalte in den Jahrgangsstufen 7-10 ein, und die überzeugende Auflistung der Sprachfunktionen sollte nicht dazu verleiten, weiterhin die Bewusstmachung grammatischer Erscheinungen zum Leitmotiv des Englischunterrichts zu machen.

Eine abschließende Bemerkung zum Arbeitsaufwand, der mit der Umsetzung des neuen Rahmenplans verbunden ist. Die Besonderheit der Gesamtschule, die sich unter anderem in der Heterogenität ihrer Schülerschaft, dem Anspruch auf "optimale Förderung des Einzelnen bei umfassender sozialer Integration" und folglich differenzierten Angeboten und Zielsetzungen zeigt, verlangt nach einem besonders intensiven Planungsaufwand, der deutlich über dem im gegliederten Schulsystem erforderlichen liegt.

Otfried Börner ¨


[1] Hier kann nicht der Ort für eine Diskussion des Referenzrahmens sein; dazu sei auf die Ergebnisse der 42. Tagung der "Bundesarbeitsgemeinschaft Englisch an Gesamtschulen" 2003 verwiesen, die auf der homepage der "Gesellschaft zur Förderung des Englischunterrichts an Gesamtschulen" veröffentlicht ist: http://s1.teamlearn.de/b-1-eqt.

 

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