Wenn nichts mehr ist, ist die Freiheit absolut !
Sparmaßnahmen wie geht es weiter?
Sparmaßnahmen sind für Gesamtschulen nichts Neues; sie begleiten diese Schulform nahezu von Anfang an. 1972/73 waren die Bedarfsgrundlagen für die Gesamtschulen festgelegt worden und bereits 1975 erfolgten die ersten Kürzungen. "Seit Mitte 1974 hat sich, einhergehend mit der weltwirtschaftlichen Konjunktur, die wirtschaftliche Lage und die Lage in den Haushalten (Steuerausfall) aller Länder und des Bundes drastisch verschlechtert", hieß es dazu in einer Schrift "Schule `75", die die damalige BSJB herausgegeben hatte. Ähnliche Sparmaßnahmen haben sich in den folgenden Jahren bis hin zu den Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2000 wiederholt. Zwischendurch gab es aber auch Verbesserungen (z.B. die Erhöhung der Teilungsstunden für Arbeitslehre), die aber jetzt auch nur noch Erinnerungswert haben, bis auf die Herabsetzung der Orientierungsfrequenz von 35 Schüler pro Klasse 1975 auf 26 heute.
Trotz ihrer historischen Einordnung sind die Sparmaßnahmen des neuen Senats für die Gesamtschulen etwas Besonderes. Das betrifft ihre absolute Höhe und die Relation zu den anderen allgemeinbildenden Schulformen. Eine Reduzierung der für den Regelunterricht der Sekundarstufe I vorgesehenen Lehrerstunden im Umfang von 10,3 % hat es bisher noch nicht gegeben. 143 Lehrerstellen fallen auf einen Schlag weg, pro Gesamtschule durchschnittlich 3,5 Lehrerstellen. Da die Schülergrundstunden nicht nur unangetastet bleiben sollen, sondern sogar noch um drei Sportstunden erhöht wurden, konzentriert sich die Reduzierung der Stunden auf die Bereiche: Fördern, Teilen, Differenzieren, Koordinieren, Tutoren. Hier erhöht sich die Einsparquote auf ca. 38,5 %.
Einen solchen Eingriff im Rahmen einer auf andere Bedarfs - Parameter zugeschnittenen pädagogisch-organisatorischen Struktur sinnvoll umzusetzen, ist nicht möglich. Für grundlegendere Überlegungen blieb in diesem Jahr aber weder der Gesamtschulabteilung noch den Schulleitungen hinreichend Zeit. Erst am 30. Mai 2002 hatte sich der Senator in der Lage gesehen, seinen Maßnahmenkatalog zu veröffentlichen. Die Schulaufsicht konnte nur noch zwei Modellvorschläge entwickeln; die Schulleitungen mussten jeweils für ihre Schulen eigene Lösungen entwerfen. Dazu wurden sie auch ausdrücklich von der BBS aufgefordert:
"Die prozentuale Absenkung gilt für die Schulstufen jeweils pauschal. Die Schulleitung entscheidet je nach pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten über die Verteilung über die Klassenstufen". Hier war auf einmal Autonomie. Offensichtlich wächst die Gestaltungsfreiheit proportional zur Reduzierung der Mittel. Wenn nichts mehr ist, ist die Freiheit absolut.
Die Schulleitungen haben sich in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und dem Personalreferenten um Lösungen für ihre Schulen bemüht. Diese wurden noch zusätzlich durch eine besonders schwierige Personalorganisation erschwert; für die Abdeckung der Bedarfe der Schulen standen in diesem Jahr überwiegend nur Lehrerumsetzungen und kaum Neueinstellungen zur Verfügung. Ein Kraftakt für alle Beteiligten, der von den Verantwortlichen aber nicht wahrgenommen worden zu sein scheint. Auf dem Schulforum am 02. September 2002 in der Springer-Passage rühmte sich Senator Lange damit, dass das für den Schuljahresbeginn vorhergesagte Chaos an den Schulen nicht eingetreten und den Gesamtschulen kein Todesstoß versetzt worden sei. Frau Knipper, die neue Leiterin des Amtes für Schule, geht in ihrem Schreiben an die "Lieben Kolleginnen und Kollegen" auf die turbulente Personalorganisation und die Kürzungsauflagen gar nicht ein, sondern hält nur die Wetterturbulenzen dieses Sommers, die die schönen Ferienwochen beeinträchtigt haben könnten, für erwähnenswert.
Die im Hauruck-Verfahren zum Schuljahr 2002/2003 vorgenommenen Reduzierungen sollen mit dem Haushalt 2003 konkretisiert werden. Die neue Amtsleiterin führt dazu in ihrem Schreiben aus: "Über ..inhaltliche Ziele hinaus ... wollen wir (Hervorhebung vom Verf.) ...die Bedarfsgrundlagen auf eine neue Basis stellen". Hier stutzt der Leser und fragt sich, wer mit dem "wir" gemeint sein mag. Die Amtsleiterin kann nicht nur das Amt für Schule gemeint haben, da eine Beschlussfassung über die Änderung von Bedarfsgrundlagen weit über die Kompetenzen eines Amtes hinaus geht. Aber auch das Dreigestirn aus Senator, Staatsrat und Amtsleiterin ist damit überfordert. Sinn macht das "wir" an dieser Stelle nur, wenn der Senat und die ihn tragenden Parteien in der Bürgerschaft gemeint sind. Aber dazu gehört die Amtsleiterin doch wiederum auch nicht.
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Frau Knipper: |
Lassen wir diese müßigen Überlegungen und kehren zum Kern zurück:
Die Bedarfsgrundlagen sollen auf eine neue Basis gestellt und die vorhandenen Lehrerstellen gerechter zugewiesen werden. Was bedeutet in diesem Zusammenhang Gerechtigkeit? Folgt man den Auslassungen des bildungspolitischen Sprechers der CDU in der Bürgerschaft, Drews, so wird man an den alten Spruch erinnert: Was gerecht ist, definieren die Sieger (Vae victis!). Kämpferisch verkündete Herr Drews in der Bürgerschaft, dass Senator Langes Leistungen darin bestünden, die Gleichberechtigung der Schulformen wieder hergestellt zu haben. Alles das wird mit einer Unbekümmertheit gesagt, als hätte es das umfangreiche Gutachten des Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung zum Hamburger Bemessungssystem vom Jahr 2000 nie gegeben. Die Gutachter bestätigen dem Hamburger Bemessungssystem, das der Zuweisung von Personalmitteln in der Sekundarstufe I zugrunde liegt, ein hohes Maß an Ausstattungsgerechtigkeit zwischen den Schulformen. Dabei konnten die Gutachter noch nicht einmal die massiven Kürzungen bei den Gesamtschulen im Zusammenhang der Haushaltskonsolidierungen (Koordinations- und Beratungslehrerstunden) berücksichtigen, da die erst nach Abschluss des Gutachtens vom alten Senat vorgenommen wurden. Was aber zählen Argumente, wenn man in der Glaubensgewissheit lebt, dass die Gesamtschulen bevorzugt werden.
Da kümmert es auch keinen in der neuen Koalition, dass die Gesamtschulen nach den rabiaten Kürzungen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen können. Das aber wollen wir auch in der Zukunft unter zumutbaren Voraussetzungen. So müssen auch wir ein Interesse daran haben, die Bedarfsgrundlagen gegenüber dem jetzigen Zustand auf eine neue Basis zu stellen. Aber diese Basis kann nicht die rechnerische Gleichversorgung aller Schulformen sein. Gesamtschulen müssen darauf bestehen, dass das Schulgesetz ihnen Aufgaben überträgt, wie sie keine andere Schulform zu erfüllen hat. Für die Aufgaben der Integration, des Offenhaltens aller Abschlüsse, des Verzichts auf Sitzenbleiben und der individuellen Förderung des Einzelnen in einer bis zum Ende der Sekundarstufe I heterogenen Schülerschaft müssen hinreichende zusätzliche Mittel bereit gestellt werden. Das ist eben im laufenden Schuljahr nicht mehr der Fall. Selbst wenn eine Gesamtschule alle Stunden aus den Bereichen Fördern und Teilen streicht, hat sie nicht genügend Stunden für die Bereiche Fachleistungsdifferenzierung, Wahlpflicht und Tutorenarbeit. Die Stunden für Fördern und Teilen, die in Hamburg anderen Schulformen ungeschmälert zur Verfügung stehen, werden aber an Gesamtschulen mindestens im selben Umfang benötigt, da sich die Schüler und Schülerinnen, für die sie vorgesehen sind, genauso in den Gesamtschulen befinden. Es wäre eine unverantwortbare Benachteiligung der Gesamtschüler und schülerinnen, wenn die Stadt Hamburg für sie nicht unabhängig von den gesamtschulspezifischen Bedarfen Förderstunden, Klassenlehrerstunden und Teilungsstunden für den musischen, naturwissenschaftlichen und Werkstattunterricht, die Schulformen des gegliederten Schulwesens zugewiesen werden, im selben Umfang zur Verfügung stellte.
Beides ist aufwändig; es muss aber gesehen werden, dass die Gesamtschüler und -schülerinnen durch den Verzicht auf das Sitzenbleiben am Ende der Sekundarstufe I im Durchschnitt etwa ein halbes Jahr jünger sind als die Schüler und Schülerinnen anderer Schulformen. Durch die geringere Verweildauer ihrer Schüler trägt die Gesamtschule selbst in jedem Jahr zur Reduzierung ihrer Kosten bei.
Die nur bildungsideologisch zu erklärenden Eingriffe in die Bedarfsgrundlagen der Gesamtschulen dürfen nicht das letzte Wort bleiben. Auch wenn es in der Koalitionsvereinbarung heißt, dass "die H/R-Schulen in der Ausstattung den Gesamtschulen gleichgestellt" werden sollen, so kann sich dies doch nur auf die Bereiche beziehen, in denen diese Schulformen vergleichbar sind. Das gilt beispielsweise für die vor beiden Schulformen liegende Aufgabe, die Anzahl der Schüler und Schülerinnen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen, drastisch zu reduzieren. Darüber hinaus aber verbleiben die in beiden Schulformen unterschiedlichen Aufgaben. Gerechtigkeit kann hier wie auch anderswo nicht bedeuten, jedem das Gleiche, sondern jedem das Seine zu geben. Dabei wird es besonders schwer sein, bei den Bildungspolitikern und -politikerinnen, die das Prinzip der Integration in der Schule nicht wollen, zu erreichen, dass sie eine Schulform besser als alle anderen ausstatten, damit diese das Prinzip der Integration verwirklichen kann.
Jürgen Riekmann
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