Diskriminierung von Gesamtschulen
Die eine Gesamtschule kann dreißigjähriges Bestehen feiern, andere müssen um ihre Existenz bangen. Erstmals wird drei Gesamtschulen untersagt, durch Umorientierung Kinder aus benachbarten Gesamtschulen aufzunehmen, um dadurch im August 2003 dreizügig zu beginnen. Sie werden durch Behördenentscheid zur Zweizügigkeit gezwungen. Zwei Jahre hintereinander "nur" Zweizügigkeit bedeutet, die Schule wird nicht mehr in das Anmeldeverzeichnis aufgenommen. Sie läuft aus. Ende! Was das für die einzelne Schule bedeutet spüren zwar nicht nur Gesamtschulen. Aber auf welche Weise von Seiten der Behörde (mit offener Unterstützung von Senat und Regierungsparteien der Bürgerschaft) hier vorgegangen wird, das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Der Landesvorstand der GGG hat in dieser Angelegenheit folgenden Brief an Senator Lange geschrieben:
03.05.2003
Sehr geehrter Herr Senator Lange,
die Gesamtschule ist die einzige Schulform, bei der in diesem Jahr prozentual mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind als im Vorjahr. Darüber freuen wir uns natürlich. Leider gibt es drei Gesamtschulen, die in der Anmeldewoche weniger Anmeldungen erhalten haben, als für eine glatte Dreizügigkeit erforderlich sind. Es geht um die Gesamtschulen Fährbuernfleet, Steilshoop und Winterhude, obwohl Fährbuernfleet und Winterhude die Anzahl ihrer Anmeldungen gegenüber dem Vorjahr sogar noch haben steigern können.
Bisher gehörte es zur bewährten Praxis der Schulaufsicht aller Schulformen, in Absprache mit den betroffenen Schulleitungen Schüler und Schülerinnen von den Schulen, deren Aufnahmekapazität überschritten war, auf Schulen umzuleiten, die Gefahr liefen, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzügigkeit zu unterschreiten. Diese Möglichkeit wurde genutzt, um die Vielfalt im Hamburgischen Schulwesen zu erhalten, um Schulangebote für Eltern offen zu halten und um vor allem den verbleibenden Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern die pädagogischen und organisatorischen Probleme, die immer mit dem Auslaufen von Schulen verbunden sind, zu ersparen. Dabei war zudem leitend, vorübergehend nicht so nachgefragten Schulen eine Chance zu lassen, ihr jeweils besonderes pädagogisches Profil auch in den kommenden Jahren zu vertreten. Schulen sind ja nun einmal im Unterschied zu allen anderen Dienststellen besondere soziale Gebilde, die, solange es ökonomisch vertretbar ist, nicht geschlossen werden sollten.
Um alle Gesamtschulen zu erhalten und keine für die Anmelderunde 2004 mit dem Makel "künftig auslaufende Schule" zu versehen, hatten beispielsweise die Schulleitungen der vier Bergedorfer Gesamtschulen auch in diesem Jahr im Einvernehmen mit der Schulaufsicht vorgeschlagen, vorgeschlagen, 20 Schüler und Schülerinnen von der Gesamtschule Bergedorf auf die Gesamtschule Fährbuernfleet umzuorientieren. So war bisher immer ohne Proteste der Eltern verfahren worden. In diesem Jahr aber ist von der Behörde für Bildung und Sport angeordnet worden, Schüler und Schülerinnen von der Gesamtschule Bergedorf nur auf die Gesamtschule Allermöhe umzuorientieren. Die Gesamtschule Fährbuernfleet muss sogar, um sie unbedingt in der Zweizügigkeit zu halten, Schüler und Schülerinnen, die bei ihr angemeldet worden sind, abweisen. Dabei fehlen ihr nach den neuen Mindestfrequenzen des Arbeitszeitmodells nur zehn Anmeldungen, um mit einer Integrationsklasse dreizügig organisiert werden zu können.
Auch der Gesamtschule Winterhude, der 14 Anmeldungen fehlen, wird verweigert, Schüler und Schülerinnen, die an anderen Gesamtschule angemeldet worden sind, aufzunehmen. Sie konnte im vergangenen Jahr bei nur 38 Anmeldungen dann doch mit 64 Schülern und Schülerinnen das Schuljahr beginnen.
Dass solche Unterstützungsmaßnahmen zum Erhalt von Schulen im Interesse von Schülern., Eltern und Lehrern untersagt werden, ist einmalig in Hamburg. Bisher hatte der Elternwille einen hohen Stellenwert in der Hamburger Schulpolitik und ihm ist, soweit es haushaltsmäßig vertretbar war, gefolgt worden. Jetzt weicht der Senat von der liberalen Hamburger Schulpolitik, alle Schulformen – unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen besonderen pädagogischen Aufgaben – gleichrangig zu behandeln ab und diskriminiert in einseitiger Weise die Gesamtschulen. Das war so im vergangenen Jahr bei der weit überproportionalen Kürzun der Lehrerstunden und setzt sich jetzt mit den bürokratischen Mitteln der Schulorganisation fort. Das ist gegen die Interessen der Eltern gerichtet, die für den Unterricht und die Erziehung ihrer Kinder die Gesamtschulen auswählen und die ein Recht darauf haben, dass die Belange ihrer Schulform von den politisch Verantwortlichen gleichrangig und nicht diskriminierend behandelt werden.
Sehr geehrter Herr Senator, wir fordern Sie als Gesamtschulverband auf, es zuzulassen, dass die Gesamtschulen Fährbuernfleet, Steilshoop und Winterhude mit den dargestellten Maßnahmen unterstützt werden, um ihr mögliches Auslaufen in den kommenden Jahren zu verhindern.
Mit freundliche Grüßen
Nachrichtlich:
Dr. Behrens, Staatsrat der BBS
Ingeborg Knipper, Leiterin des Amtes für Schule
Gert Rauschning, Leiter der Schulaufsicht und Schulberatung Gesamtschule
Gesche Meyer. Barbara Buchsteiner. Johannes Lenarz, Wolfgang Huldisch
Schulleitungen der Gesamtschulen Fährbuernfleet, Steilshoop, Winterhude
Was diese Behördenentscheidung für die GS Fährbuernfleet bedeutet, ist auf den folgenden Seiten zu finden.
Wer über die Entwicklung in Winterhude bzw Steilshoop in einem folgenden GGG-Info berichten möchte, schicke uns den entsprechenden Beitrag.
Inge Noack
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