Die zaghafte Alternative
Schulgesetzentwurf der SPD

"Das neue Schulgesetz des Senats bietet keine Antwort auf die Herausforderungen, denen sich die Schulpolitik stellen muss. Wir wollen Qualität, Leistung und Chancengleichheit. Hamburg soll die besten Schulen Deutschlands bekommen." Mit diesen Worten leitet die SPD die Vorstellung ihres alternativen Schulgesetzentwurfs ein und weckt damit hohe Erwartungen beim Publikum. Angesichts des vorgelegten Textes wäre es angemessener gewesen, weniger große Worte zu wählen.

Zunächst einmal - und das ist erfreulich - werden alle selektionsverschärfenden Maßnahmen, die die Koalition in das Gesetz schreiben will, eliminiert: Integrationsklassen und integrative Regelklassen werden ebenso wie die integrierte Haupt- und Realschule zu Regelangeboten; die Beobachtungsstufen behalten ihre bisherige Funktion und auch die Fachoberschule bleibt unverändert erhalten. Aus der Oberstufe an Gesamtschulen wird wieder die Oberstufe der Gesamtschulen. Der Zustand des derzeit geltenden Schulgesetzes von 1997 wird also zunächst einmal wieder hergestellt, einschließlich der Lernmittelfreiheit. Lediglich die Schulzeit bis zum Abitur wird - wie im Senatsentwurf - für die Gymnasien auf zwölf Jahre festgelegt. Für die integrierten Gesamtschulen bleibt es bei dreizehn Jahren – Ausnahmen sollen allerdings zugelassen werden. Das alles mag man gewissermaßen als den Pflichtteil ansehen.

Wenn man dem Senat mit Recht vorwirft, auf PISA keine Antworten zu geben, muss man sich die Gretchenfrage gefallen lassen: "Nun sag, wie hast du´s (denn) damit ?" Faust antwortet dem Gretchen bekanntlich ausweichend: "Will niemand sein Gefühl und seine Kirche rauben". Ähnlich verhält sich die SPD mit ihrem Gesetzentwurf. Es reicht 2003 aber nicht mehr, ein Gesetz von 1997 lediglich fortzuschreiben

Die Maßstäbe, an denen sich jeder bildungspolitische Vorschlag messen lassen muss, sind heute andere als 1997. Andreas Schleicher, der internationale Koordinator der PISA-Studie, stellt unumwunden fest: "Die Ergebnisse der PISA-Studie sprechen eine eindeutige Sprache: Jede institutionalisierte Barriere, die wir aufbauen, behindert Lernen und verstärkt Chancenungleichheit." Selbst die Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) postulierte anlässlich einer Preisverleihung an Andreas Schleicher: "Die gemeinsame Schulzeit... kann mit großem Leistungserfolg und im Interesse von mehr Bildungsgerechtigkeit auf sechs oder auch acht Jahre ausgeweitet werden, wie alle internationalen Vergleiche zeigen." Am deutlichsten formuliert es der Baden-Württembergische Handwerkstag, dem sich inzwischen auch der Westdeutsche Handwerkskammertag in Nordrhein-Westfalen angeschlossen hat: Auf einen vorschulischen Bereich aufbauend "soll in einer Grundstufe, deren Name noch zu definieren ist und die neun Jahre dauern soll, eine breit angelegte Allgemeinbildung mit einem größeren Bildungsangebot erfolgen, um einer individuellen Förderung gerecht zu werden." So sieht es auch die ehemalige Senatorin Raab, wenn sie in einem Vortrag sagt: "Die (PISA) Ergebnisse sprechen nämlich eindrucksvoll für eine integrative Förderung in einer Schule für alle." Das ist fast schon deckungsgleich mit der gemeinsamen Forderung von Grundschul- und Gesamtschulverband: Eine gemeinsame Schule für alle für die Dauer der Pflichtschulzeit.

Misst man den SPD-Entwurf an diesen bundesweiten Standards, die sich nach der Veröffentlichung der PISA-Ergebnise herausgebildet haben, so ist das Ergebnis bescheiden, obwohl über den Gesetzestext von 1997 hinaus gegangen wird. Es ist erfreulich, dass dem Schulgesetz wieder eine Präambel vorangestellt werden soll, die im Kern die Aufgaben der kommenden Jahre beschreibt: "Schule muss alle Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich fördern. Der Bildungsweg soll solange wie möglich offen gehalten und das Hamburger Schulwesen in Richtung auf ein integriertes System fortentwickelt werden." Hier wird immerhin eine Zielvorgabe formuliert, die dem Hamburgischen Schulgesetz fehlt, seitdem die SPD-FDP-Koalition seinerzeit die Präambel aus dem Gesetz gestrichen hatte. Der Grundsatz der Integration wird auch wieder im § 3 verankert.

Um zu verdeutlichen, dass die Schulformen nur die äußere Organisation des Schulwesens darstellen, wird im Gesetzentwurf der SPD daneben die innere Organisation des Schulwesens nach Bildungsgängen gestellt. "Das Schulwesen wird inhaltlich durch Bildungsgänge gegliedert. Auf den für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang in der Grundschule bauen die Bildungsgänge der Sekundarstufe auf." Die Bildungsgänge haben ihre Grundlage in für alle Schüler und Schülerinnen gemeinsamen Lernzielen; sie werden in den höheren Jahrgangsstufen nach inhaltlichen Schwerpunkten und der Erweiterung und Vertiefung der Gegenstandsbereiche ausdifferenziert. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen muss gewahrt bleiben. Die Bildungspläne sollen sich auf diese Bildungsgänge beziehen. Sollte hinter diesen Formulierungen die Absicht vermutet werden dürfen, die Bildungsgänge in der Sekundarstufe schrittweise zusammenzuführen? In einem Faltblatt zum Schulgesetz erläutert die SPD-Bürgerschaftsfraktion, dass die individuelle Förderung ausgebaut werden solle und dass dafür "andere Strukturen und mehr Zeit" erforderlich seien. So weit so gut.

Eine solche inhaltliche Gliederung des Schulwesens nach Bildungsgängen ist für das Hamburgische Schulgesetz neu (§ 11a). Neu ist auch die Forderung, dass sich die Schulen innerhalb einer Schulstufe "in curricularen, organisatorischen und personellen Fragen abstimmen" sollen. Bisher hat auch in keinem Schulgesetz gestanden, dass "alle Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden (sollen), das jeweilige Ziel ihrer Klasse zu erreichen," das Sitzenbleiben also vermieden werden soll.

Es stellt sich aber die Frage, was mit allen diesen unterstützenswerten Vorschlägen im Hinblick auf eine weitere Integration des Schulwesens erreicht werden kann, wenn es bloße Soll-Vorgaben bleiben und die Bildungspläne und auch die Bildungsgänge zwar schulformübergreifend angeboten, aber eben auch den bestehenden Schulformen zugeordnet werden können. Hier ist das Ausweichen vor der Gretchenfrage. Es wird signalisiert, dass mehr gewollt wird, als das Bestehende zu konservieren, aber das geschieht so vorsichtig, dass jeder, der den Signalen nicht folgen will, sicher sein kann, dass er sie unbeachtet lassen kann. Das sind schon bemerkenswerte Andeutungen, die einen Weg zur Überwindung der derzeitigen Abschottung der Schulformen aufzeigen. Sie regen aber keinen Bildungspolitiker, Bürger oder Verbandsvertreter sonderlich auf oder fordern zur Diskussion heraus, da man ihnen gefahrlos ausweichen und alles so weitermachen kann, wie es schon jetzt läuft. Der SPD-Entwurf wird daher in der Öffentlichkeit auch gar nicht beachtet.

Die SPD wirft dem Senat vor, das Schulgesetz in einem Schnelldurchlauf durch die Bürgerschaft bringen zu wollen. Das ist mehr als berechtigt. Aber statt sich diesem Tempo anzuschließen und in kurzer Zeit einen detailversessenen Gegenentwurf zu präsentieren, wäre es bildungspolitisch notwendig und vielleicht wirksamer gewesen, zunächst eine öffentliche Diskussion darüber zu initiieren, wie das Schulwesen nach den Herausforderungen von TIMSS, PISA, IGLU, LAU u.a. überhaupt inhaltlich und strukturell gestaltet werden soll. Andreas Schleicher sieht mit PISA neue Chancen für Veränderungen gegeben, "diesmal auf einer empirisch abgesicherten Grundlage." Frau Senatorin a.D. Raab formuliert genau in diesem Sinne: "Diese empirische Grundlage hat mir in den dreizehn Jahren, in denen ich mich als Schulsenatorin um den Ausbau der Integration auf allen Ebenen des Schulwesens bemüht habe, gefehlt." Die Chance sollte nicht vertan werden.

Es kann dabei nicht um eine Wiederholung der ideologischen Grabenkämpfe der siebziger Jahre gehen und auch nicht darum, die nach den Vorgaben der KMK organisierten Gesamtschulen als Vorbild schlechthin heraus zu stellen. Im Hinblick auf eine Schule, die den Grundsatz der Integration verwirklichen und die konsequente individuelle Förderung des Einzelnen ohne strukturellen Barrieren erreichen will, sind auch die Gesamtschulen vor große Herausforderungen gestellt. Sie bieten strukturell und inhaltlich die besseren Startvoraussetzungen und sollten bei ihrer Weiterentwicklung zu einer neuen Schule für alle unterstützt, gefördert und gefordert werden. Das sollte auch im Schulgesetzentwurf der SPD zum Ausdruck kommen.

Jürgen Riekmann ¨

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