Gesamtschule
Regelschule seit 25 Jahren

Elf Gesamtschulen feiern in diesem Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum. So viele Gesamtschulen wie 1979 sind nie wieder in einem Jahr gegründet worden. Die Voraussetzungen hierfür waren zwei Änderungen des Schulgesetzes, mit denen das Elternrecht zur Wahl der Schulform unter Einschluss der Gesamtschulen eingeführt und die Gesamtschule zu einer Regelschule gemacht wurde. Beide Entscheidungen bestimmen bis heute die Arbeit der Gesamtschulen.

Die Verankerung des Elternrechts

Diese Gesetzesänderungen sind von den Gesamtschulvertretern mit unterschiedlichen Gefühlen und Einschätzungen aufgenommen worden. Auf der einen Seite die Freude darüber, dass nun alle Schüler und Schülerinnen, die für eine Gesamtschule angemeldet auch aufgenommen werden konnten. Das war in den voraufgegangenen Jahren nicht der Fall, da seit 1972 keine neuen Gesamtschulen in Hamburg gegründet worden waren. In den folgenden Jahren sind entsprechend der Elternnachfrage weitere Gesamtschulen gegründet worden; derzeit setzen ca. ein Drittel aller Viertklässler ihre Schullaufbahn in einer Gesamtschule fort. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern ein stolzes Ergebnis. Hamburg hat mit der damaligen SPD-FDP-Koalition als erstes Bundesland das Elternrecht in dieser Form gesetzlich verankert. Senator Apel hob in der Bürgerschaft hervor: hervor: "Es ist das erste Gesetz, nach dem die Entscheidung nicht vom Staat für die Eltern getroffen wird, sondern umgekehrt: nach dem von den Eltern selbst entschieden wird mit der Gewährleistungspflicht für den Staat". Viele Bundesländer – nicht alle - sind dem Hamburger Vorbild gefolgt, obwohl es bei seiner Einführung heftig umstritten war. Die CDU warf damals dem Senat noch vor der Verabschiedung des Gesetzes vor, dass "künftig eine Minderheit von Eltern in die Lage versetzt wird, die ideologischen Ziele von SPD und FDP, nämlich...die integrierte Gesamtschule unabhängig von dem Mehrheitswillen der Eltern einzuführen." Heute nutzt die CDU das Elternrecht, um alle Ansätze einer Schulstruktur-Diskussion abzuwehren.

Aber auch und gerade Freunde der Gesamtschulen warnten vor dieser Absolutsetzung des Elternrechts. Deutlich war, dass sich der Senat damit von seiner ursprünglichen Zielsetzung, die Gesamtschule flächendeckend einzuführen, verabschiedete; die Gesamtschule wurde, was sie bis heute ist, eine die Schulformen des gegliederten Schulwesens ergänzende, nicht aber eine sie ersetzende Schulform. Knut Nevermann, der spätere Staatsrat in der Kulturbehörde, brachte es in seiner Rede vor dem Bundeskongress der Gesamtschulen auf den Punkt. Wesentliche Fragen müssen in einer parlamentarischen Demokratie vom Parlament entschieden werden.

In der Hamburger Regelung, den Ausbau des Gesamtschulsystems dem Elternwillen zu überlassen, sah er eine Reprivatisierung politischer Entscheidungen und eine Selbstentmachtung des Parlaments. So richtig diese Feststellungen auch sind, aus heutiger Sicht sind es Schüsse über das Grab. Was in den siebziger Jahren versäumt worden ist, muss heute unter wesentlich schwierigeren Bedingungen zu erreichen versucht werden.

Eine Präambel als Perspektive

Als Zeichen dafür, dass der Senat nicht ganz auf die Entwicklung bildungspolitischer Konzeptionen verzichten wollte, muss die Präambel angesehen werden, die dem Schulgesetz voran gestellt wurde, und in der es hieß, dass "die Schule in Richtung auf ein integriertes System fortentwickelt werden" sollte. Zur Absicherung wurde hinzu gefügt, "dass der Elternwille bei der Wahl ....der Schulformen entscheidet." Was sollte da viel passieren? Trotzdem waren das Schulgesetz und vor allem die Präambel in der Bürgerschaft und in der Öffentlichkeit heftig umstritten. In der Präambel sahen die bildungspolitisch Konservativen den entscheidenden Vorstoß, die Gesamtschule als einzige Regelschule einzuführen. Der CDU-Abgeordnete Rühe kritisierte, dass das Elternrecht "nicht ein Garant der Freiheit der Eltern in der Wahl der Schule für ihre Kinder, sondern als Einbahnstraße in Richtung Gesamtschule gedacht" sei. Wie die weitere Entwicklung zeigen sollte, ist die Bedeutung der Präambel von den Befürwortern und den Gegnern der Gesamtschule maßlos überschätzt worden. Die Gesamtschulen sahen in ihr ein Bekenntnis von Senat und Bürgerschaft zu ihrer Schulform und erwarteten eine konsequente Unterstützung beim Ausbau der Gesamtschulen in Hamburg; hier waren die Erwartungen zu hoch gespannt. Die Präambel hat auch nicht lange gehalten. Als die SPD bei der Bürgerschaftswahl 1987 erhebliche Stimmenverluste hatte hinnehmen müssen, wurde in einer neuen Koalitionsvereinbarung mit der FDP festgelegt, sie wieder zu streichen.

Obwohl die Präambel kaum politisch wirksam gewesen war, wurde ihre Streichung von den Gesamtschulen doch als ein Rückschlag angesehen. Das sah auch Senator Grolle so, als er im August 1987 in einem Schreiben an die Gesamtschulen ausführte: " Die Streichung der Präambel des Schulgesetzes ist ein Zugeständnis, das nur im Wege einer Gegenleistung zustande gekommen ist. Die Gegenleistung lautet: Der personelle und sachliche Ausstattungsstandard der Gesamtschulen wird nicht angetastet." Den Erhalt der Ausstattungsstandards der Gesamtschulen als Ausgleich für die Abschreibung einer bildungspolitischen Perspektive anzusehen, ist schon bemerkenswert. Zehn Jahre später wird der "Grundsatz der Integration", nach dem das Schulwesen zu gestalten ist, diesmal von einer rot-grünen Koalition erneut in das Schulgesetz aufgenommen. Diese ist aber bereits 2003 vom Mitte-Rechts-Senat wieder gestrichen worden. Gegenwärtig gibt es keinerlei Aussicht, diesen Grundsatz wieder gesetzlich abzusichern.

Regelschule und neue Probleme

Mit der Umwandlung der Gesamtschulen von Schulversuchen zu Regelschulen begann zugleich die Auseinandersetzung um die Ausstattung der Gesamtschulen.

Da die Gesamtschule nun Regelschule sei, dürfe sie nicht besser ausgestattet sein als die anderen Schulformen, forderten die Vertreter des gegliederten Schulwesens – im politischen Raum vor allem die CDU. Nicht nur von der CDU, sondern auch aus den Reihen der SPD und der GAL ist immer wieder gefordert worden, die Gesamtschulen stärker als andere Schulformen bei unumgänglichen Haushaltskonsolidierungen heranzuziehen. Vergessen schien, was Senator Grolle in dem Schreiben an die Gesamtschulen im Zusammenhang mit der Streichung der Präambel im August 1987 betont hat: " Der jetzige Ausstattungsstandard berücksichtigt die besondere Aufgabenstellung der Gesamtschulen; wer daran rütteln wollte, müsste zuvor die Aufgabenstellung der Gesamtschulen selbst in Frage stellen". Vergessen schien auch, dass noch im Jahr 2000 das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung in einem Gutachten dem Hamburger Bemessungssystem "ein hohes Maß an Ausstattungsgerechtigkeit zwischen den Schulformen" bestätigt hat. Zum Schuljahr 2001/2002 hat der rot-grüne Senat fast alle Koordinationsstunden und die Hälfte der Beratungslehrerstunden gestrichen und zum Schuljahr 2002/2003 hat der Mitte-Rechts-Senat die Bedarfsgrundlagen der Gesamtschulen noch einmal um 10 % reduziert. Von einer Ausstattungsgerechtigkeit zwischen den Schulformen, die ihre jeweiligen pädagogischen Aufgaben berücksichtigt, kann nicht mehr die Rede sein. Dass die Gesamtschulen unter diesen Bedingungen ihren Anteil an den neuen Fünftklässlern in diesem Jahr wieder steigern konnten, ist um so bemerkenswerter.

Die CDU nahm die gesetzliche Absicherung der Gesamtschule als Regelschule auch zum Anlass, die Anerkennung der Abschlüsse an Gesamtschulen zu gefährden. Das war insofern kritisch, da die Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse nur bis 1981 gesichert war. CDU-Kultusminister drohten damit, die Anerkennung in Frage zu stellen. Diese Frage war sogar im Bundestagswahlkampf 1980 ein Streitthema. Erst 1982 kam es hierzu zu einer Vereinbarung der Kultusminister, die hinsichtlich der Auflagen zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung weitgehend dem in Hamburg für die Gesamtschulen der 2. Generation erarbeiteten Grundmodell entsprach.

Die Einführung des Elternrechts, die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und die in den letzten Jahren nahezu konstanten Übergangsquoten aus der Grundschule in die weiterführenden Schulen – für die Gesamtschulen allerdings mit steigender Tendenz - haben die bildungspolitische Auseinandersetzung um die Gestaltung der Sekundarstufe I seit Anfang der 90er Jahre erheblich beruhigt. Keine der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien schien unter den gegebenen Mehrheitsverhältnissen ein Interesse daran zu haben, am Status quo etwas zu verändern. Die Gesamtschule war zu einer Schulform neben den anderen geworden. Keiner wollte sie zur alleinigen Regelschule machen, aber auch keiner schien sie abschaffen zu wollen.

Die neue Strukturdebatte

Etwa 25 Jahre nach der Einführung des Elternrechts und der Gründung neuer Gesamtschulen hat die erstarrte bildungspolitische Debatte in der Bundesrepublik einen unerwartet neuen Anstoß erhalten und alte Fragen neu belebt. Das hervorragende Abschneiden der Länder bei der PISA-Untersuchung, die in den letzten Jahrzehnten ihre Schulen auf ein Gesamtschulsystem umgestellt haben, hat die Frage wieder aktuell werden lassen, ob die Struktur des deutschen Schulwesens auf die Dauer sinnvoll sein kann. Etwa um die Zeit, als in Hamburg das Elternrecht eingeführt wurde, haben viele europäische und außereuropäische Staaten den bildungspolitisch konsequenten Schritt zu einer Schule für alle getan. Die Bundesrepublik hat sich einen Sonderweg geleistet, hat das gegliederte Schulwesen beibehalten und daneben die Gesamtschule gestellt. Diese schein-liberale Lösung hat weder in leistungsmäßiger Hinsicht noch unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit den gewünschten Erfolg gebracht. Die PISA-Ergebnisse haben folgendes offen gelegt: Gegliederte und auslesende Schulsysteme sind nicht so leistungsfähig wie integrierte; sie haben aber auch gezeigt, dass integrierte Schulsysteme, die neben gegliederten bestehen müssen, die in ihnen steckenden Möglichkeiten nicht voll entfalten können. Das gilt besonders dann, wenn die Gesamtschulen unter Auflagen arbeiten müssen, die sie immer wieder in die Gefahr bringen, Probleme des gegliederten Schulwesens in sich zu reproduzieren. Die Erfahrungen werden täglich in den bestehenden Gesamtschulen gemacht.

Während Kultusminister und Schulsenatoren sich sträuben, sich dieser Frage zu stellen, wird sie von Verbänden, Handwerkskammern, Wirtschaftsunternehmen. Wissenschaftlern, Journalisten, Stiftungen und als einziger politischer Partei auch von der GAL auf unterschiedliche Weise thematisiert. Hier deutet sich eine Bildungsreform von unten an, die auch im deutschen Schulwesen Leistungsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit verwirklicht sehen möchte. Um diese Ziele zu erreichen, werden überkommene Schulstrukturen, aber auch die Strukturen, die sich in den letzten 25 Jahren in den Gesamtschulen heraus gebildet haben, infrage gestellt. Es geht um den Aufbau eines Schulwesens, das bis zum Ende der Pflichtschulzeit für die Schülerinnen und Schüler, wie es Dr. Andreas Schleicher, der PISA-Beauftragte der OECD, genannt hat, keine institutionellen Barrieren kennt.

Diese skandinavischen Vorbildern entlehnte Vision könnte nach fünfundzwanzigjährigem Stillstand Bewegung in die bildungspolitische Debatte bringen. Für die Gesamtschulen eine neue Chance, die an vielen Schulen vorhandenen Ansätze zu einer Weiterentwicklung wirksamer als bisher voran zu bringen. Auch die Bestrebungen der Behörde, die Schulen in höherem Maße selbstverantwortet handeln zu lassen, kann für die Gesamtschulen nur nützlich sein. Die Gesamtschulen können dabei auf einer schon bisher erfolgreichen Arbeit aufbauen. Die Untersuchungen zur Lernausgangslage (LAU) zeigen, dass die Gesamtschulen einen bemerkenswerten Anteil von Schülerinnen und Schülern, die ohne Gymnasialempfehlung in die Gesamtschule gekommen sind, am Ende der Sekundarstufe I den Übergang in die gymnasiale Oberstufe bescheinigen können.

Gesamtschulen haben im Verlauf der Sekundarstufe I in allen Lernbereichen im Durchschnitt höhere Lernfortschritte ihrer Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen als die Gymnasien.

Trotzdem zeigen die vorliegenden Untersuchungen, dass die Gesamtschulen noch nicht alle Möglichkeiten, die in ihrem Strukturvorteil der Heterogenität liegen, voll ausschöpfen. Die durch die KMK auferlegten - und weitgehend auch selbst geschaffenen - institutionellen Barrieren stehen einer noch wirkungsvolleren individuellen Förderung jedes einzelnen hemmend entgegen. Diese Vorgaben zur Differenzierung waren Teil des Grundmodells, mit dem die Jubiläumsschulen vor 25 Jahren gestartet sind. Jetzt geht es um eine konzeptionelle Erneuerung, die nur mit einem langen Atem bewältigt werden kann und sich an jeder Gesamtschule mit anderen Schwerpunkten vollziehen wird. Unverändert bleibt der gesellschaftliche und pädagogische Auftrag der Gesamtschulen, Chancengleichheit durch Integration und Individualisierung anzustreben.

Jürgen Riekmann ¨

 

Vormerken! – Vormerken! – Vormerken!

 

Mitgliederversammlung
der
GGG – Hamburg
am
Dienstag, 22. Februar 2005
in der
Gesamtschule Winterhude

 

Eine Einladung dazu folgt später!

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